Förderung

Finanzielle Beratung und Unterstützung

Die Finanzierung Ihrer Photovoltaik-Anlage wird durch Steuervorteile und Fördermöglichkeiten erheblich erleichtert: Fördergrogramme gibt es auf Bund- und Länderebene. Darüber hinaus honorieren oft auch die Kommunen oder Energieversorger den Einsatz erneuerbarer Energien zusätzlich. Gerne beraten und helfen wir Ihnen bei Fragen zur individuellen Förderung und Finanzierung, auch mit Unterstützung kompetenter Partner.

Unternehmerstatus

Als Betreiber einer Solaranlage können Sie die Mehrwertsteuer aus dem Anlagenkauf auf Antrag vom Finanzamt zurück erhalten. Darüber hinaus können Sie sich generell für alle direkt mit der Anlage im Zusammenhang stehenden Rechnungen die Mehrwertsteuer erstatten lassen. Im Gegenzug vergütet der Energieversorger die Stromeinspeisung zuzüglich der Mehrwertsteuer. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Günstige KfW-Kredite

Für Solaranlagen werden günstige KfW-Kredite angeboten, so dass kein Eigenkapital eingesetzt werden muss. Den Antrag dazu stellen Sie vor Projektbeginn bei Ihrer Hausbank.

EEG-Programm

Darüber hinaus erhalten Sie auf Grund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) über 20 Jahre eine gesicherte Vergütung für die Stromeinspeisung. Das 2004 erneuerte Gesetz regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch Versorgungsunternehmen (Netzbetreiber).

Der Vergütungssatz sinkt zum Jahresende zwischen 8–10% pro Jahr, gemessen an den Werten des jeweiligen Vorjahres, bleibt dann aber für die Anlage über 20 Jahre konstant.

Beispiel: Eine Mitte 2011 installierte 5 kWp-Dachanlage, die bei einem angenommenen Ertrag von 850 kWh/Jahr/kWp durchschnittlich pro Jahr 3.400 kWh Strom liefert, erwirtschaftet somit 20,5 Jahre x 0,2875 €/kWh x 4.250 kWh/Jahr = 25.000 €.
Selbst verbrauchter Strom aus Gebäudeanlagen kann, alternativ zur Einspeisungsvergütung, mit 0,1321–0,2088 €/kWh** angerechnet werden.

Daraus ergeben sich die folgenden Sätze der Solarstromvergütung für das Jahr 2011:

Datum der Inbetriebnahme: 01.01.2011
Anlage an Gebäuden oder Lärmschutzwänden

  • bis 30 kW: 28,75 Cent/kWh
  • bis 100 kW: 27,36 Cent/kWh
  • bis 1000 kW: 25,87 Cent/kWh
  • ab 1000 kW: 29,37 Cent/kWh

*Ab 2011 alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich des Inkrafttretens und der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt

**Für den Eigenverbrauch gibt es zwei Vergütungstarife: Werden 30% des Solarstroms selbst genutzt, gilt der niedrigere Tarif. Nur für den darüber hinaus gehenden Anteil wir der höhere Tarif gezahlt

Hinweis:

Fördermittelanträge oder Kreditverträge müssen in der Regel vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Kontakt

Gerne beraten wir Sie individuell, unverbindlich und kostenlos im Bezug auf Solarstromanlagen. Sprechen Sie uns heute noch an:

Tel 06103 72 80 07